Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung
aus Windkraft,
Photovoltaik (PV), Wasserkraft, Geothermie, Deponie und Klärgas,
sowie
Biomasse.
Eine feste Vergütung für 20 Jahre - zzgl. dem Jahr der
Inbetriebnahme - garantiert den Anlagenbetreibern eine gleich bleibende
Einspeisevergütung. Abweichend davon wird die "kleine" Wasserkraft
(Anlagen bis 5 MW Leistung) über 30 Jahre gefördert; die
große Wasserkraft (5 bis 150 MW) nur über 15 Jahre.
Durch eine jährliche Degression sinkt die Einspeisevergütung.
Das EEG treibt mit dieser Degression die technologische Entwicklung
voran. Die Industrie muss auf das jährliche Absenken der
Vergütungen mit ständigen Innovationen reagieren; nur so
können die Kosten der Anlagen im gleichen Maßstab reduziert
werden, wie es vom Markt gefordert wird.